FremdenpolizeiG § 5 Abs 3, FremdenpolizeiG § 5 Abs 5, VStG § 53c Abs 3, VStG § 53c Abs 5, StGG Art 10, MRK Art 8, B-VG Art 140
Unter einer Beschlagnahme gem Art 10 StGG ist ein Hoheitsakt zu verstehen, durch den, ohne Rücksicht auf den Willen des Betroffenen, eine provisorische Aufhebung der faktischen oder rechtlichen Verfügungsmöglichkeiten über einen Brief herbeigeführt wird.