Die mit der B-VG-Novelle BGBl 1993/508 geschaffenen Gesetzgebungs- und Vollziehungszuständigkeiten zur „Umweltverträglichkeitsprüfung“ und „Bürgerbeteiligung“ sollten die bundesverfassungsrechtliche Grundlage für das UVP-Gesetz, BGBl 1993/697 liefern. Während die Inhalte des UVP-Gesetzes immerhin an die 10 Jahre in Diskussion waren, wurde der verfassungsrechtlichen Problematik weitaus weniger Augenmerk geschenkt. Der Verfasser untersucht die Tragweite der neuen Kompetenzen, die über das UVP-Gesetz hinausreicht, und die Frage, ob das UVP-Gesetz tatsächlich in allen Punkten kompetenzrechtlich abgesichert ist.