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Wem haftet der Genossenschaftsrevisor?1)1)Auf diese Problematik bin ich im Zug der Ausarbeitung eines Gutachtens gestoßen.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Helmut KoziolJBL 1995, 681 Heft 11 v. 1.11.1995

Unterläuft dem Revisor bei der Prüfung der Genossenschaft ein Fehler, so können dadurch der Genossenschaft Vermögensnachteile entstehen. In weiterer Folge können die Genossenschaftsmitglieder, aber auch die Gläubiger der Genossenschaft Schäden erleiden. Es stellt sich die Frage, welchen Geschädigten Ersatzansprüche gegen den Revisor zustehen. Der Verfasser untersucht die Frage auf Grund der allgemeinen schadenersatzrechtlichen Prinzipien und unter Berücksichtigung der maßgebenden genossenschaftsrechtlichen Wertungen.

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