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Verfassungsrechtliche Aspekte der Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten der EU

AufsätzeDr. Kurt Heller , Dottoressa Francesca Sinnl-PiazzaJBL 1995, 700 Heft 11 v. 1.11.1995

(Schluß)

D. Die Chronologie der Rsp des italienischen Verfassungsgerichtes

I. Die Entscheidung Nr 14 vom (24.2.) 7.3.1964, Fall Costa

Mit Gesetz Nr 1643 vom 6.12.196240)40)Giurisprudenza costituzionale 1964, 82. wurde die Verteilung und Erzeugung elektrischen Stroms verstaatlicht und zu diesem Zweck die „Ente nationale per l'energia elettrica“ (ENEL) gegründet. Von dieser Verstaatlichung war die „Società Edinsonvolta“ betroffen, deren Rechtsnachfolger ENEL wurde. Der Anwalt Flaminio Costa, der auch Aktionär der „Società Edinsonvolta“ war, weigerte sich, Stromrechnungen zu bezahlen, und behauptete, daß die Verstaatlichung mehreren Bestimmungen der italienischen Verfassung, darunter auch Art 11, widersprochen habe. Art 11 der italienischen Verfassung sei verletzt, weil die Verstaatlichung in Widerspruch zu den Art 53, 93 und 102 EWGV stehe. Costa führte im wesentlichen aus, daß Italien mit dem Beitritt zur EWG seine Souveränität im Rahmen des EWGV beschränkt habe und diese Selbstbeschränkung nunmehr durch das VerstaatlichungsG verletze. ENEL verteidigte die Verstaatlichung mit der Behauptung, daß Beschränkungen der Souveränität nur soweit gingen, als sie notwendig seien, und daß eine Norm, die den Frieden und die Gerechtigkeit unter den Bürgern sichere (che assicuri la pace e la giustizia fra i popoli), nicht darunter falle.

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