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Beschränkte Akzessorietät der Beitragstäterschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteManfred BurgstallerJBL 1994, 627 Heft 9 v. 1.9.1994

StGB § 12, StGB § 15 Abs 2, StGB § 206 Abs 1

Für die Strafbarkeit eines sonstigen Tatbeitrages genügt es, daß der geförderte unmittelbare Täter tatbildmäßig, dh objektiv tatbestandsmäßig handelt; der Verwirklichung auch des subjektiven Tatbestandes, mithin eines vorsätzlichen Handelns des unmittelbaren Täters, bedarf es nicht.

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