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Parteiwechsel durch partielle Gesamtrechtsnachfolge

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 626 Heft 9 v. 1.9.1994

ZPO § 155, ZPO § 235, VAG § 61a, VAG § 61b

Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge gem § 61a VAG wird die übernehmende Aktiengesellschaft Partei der gegen den einbringenden Versicherungsverein anhängigen Zivilverfahren.

OGH, 27.10.1993, 6 Ob 627/93

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