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Unternehmen von noch nicht genehmigten Gemeindeverbänden sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBL 1994, 630 Heft 9 v. 1.9.1994

B-VG Art 118, ABGB § 1175, NÖ GemeindeO 1973 § 61, NÖ GemeindeverbandsG § 22

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