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Haftung des geschiedenen Ehegatten als Ausfallsbürge ohne Exekutionsversuch

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 337 Heft 5 v. 1.5.1994

EheG § 98 Abs 2, ABGB § 1356

Die in § 98 Abs 2 Z 1 bis 3 EheG angeführten Maßnahmen sind dann nicht Voraussetzung für eine Inanspruchnahme des geschiedenen Ehegatten als Ausfallsbürge, wenn eine Exekution gegen den Hauptschuldner von vornherein aussichtslos ist*)*)Im gleichen Sinne OGH 8 Ob 9/93 vom 9. 9. 1993 (Red.)..

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