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Beweislast bezüglich ärztlicher Aufklärungspflicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 336 Heft 5 v. 1.5.1994

ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295, ABGB § 1299

Entgegen der in der E SZ 29/16 = EvBl 1956/58 vertretenen Ansicht obliegt die Beweislast für die ausreichende Aufklärung des Patienten dem Arzt und/oder dem Träger des Krankenhauses, mit dem der Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde.1)1)Vgl dazu die Korrespondenz von Gaisbauer, Zur Beweislast für Einwilligung des Patienten und Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht, in diesem Heft der JBl 1994, 352.

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