ABGB § 830, EStG § 30 Abs 1 Z 1 a, EStG § 30 Abs 4
Das Teilungshindernis des persönlichen Nachteils kann jedenfalls dann nicht geltend gemacht werden, wenn zur Vermeidung einer Besteuerung des Spekulationsgewinns mehr als die nach früherer Rechtslage geltende Frist von fünf Jahren abgewartet werden müßte.