Vertrag zwischen Geschäftsherrn und Erfüllungsgehilfen regelmäßig kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Gläubigers des Geschäftsherrn - Abgrenzung Substitut/Erfüllungsgehilfe
RechtsprechungOrdentliche GerichteMartin KarollusJBL 1994, 331 Heft 5 v. 1.5.1994