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Vertrag zwischen Geschäftsherrn und Erfüllungsgehilfen regelmäßig kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Gläubigers des Geschäftsherrn - Abgrenzung Substitut/Erfüllungsgehilfe

RechtsprechungOrdentliche GerichteMartin KarollusJBL 1994, 331 Heft 5 v. 1.5.1994

ABGB § 1295, ABGB § 1313a

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