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Übernahme offenkundiger Servitut durch den Ersteher

RechtsprechungOrdentliche GerichteGeorg DiwokJBL 1994, 748 Heft 11 v. 1.11.1994

ABGB § 480, ABGB § 481, EO § 150, WRG § 111 Abs 4

Der Rang offenkundiger, nicht verbücherter Dienstbarkeiten in der EO beurteilt sich nach dem Begründungsakt, also der vollendeten Ersitzung oder der Schaffung der Offenkundigkeit.

Eine „kleine Dienstbarkeit“ gem § 111 Abs 4 WRG entsteht kraft Gesetzes nur, wenn deren Umfang in der wasserrechtlichen Bewilligung selbst hinreichend bestimmt ist; andernfalls bedarf es eines gesonderten Feststellungsbescheides der Wasserrechtsbehörde.

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