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Anordnung einer Verwendungsänderung ist innerdienstliche Weisung

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1993, 781 Heft 12 v. 1.12.1993

B-VG Art 144 Abs 1, Wiener Dienstordnung 1966

Bei der Anordnung einer Verwendungsänderung handelt es sich nicht um einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, weil die Nichtbefolgung einer derartigen Anordnung nicht zur unmittelbaren Anwendung von Zwang führt.

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