D. Wirkungen von neuem EWR-Recht in Österreich
I. Unmittelbare Anwendbarkeit und Umsetzung
Im Unterschied zu der unten bei II. zu erörternden Frage des Vorrangs ist die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit76) weitaus weniger umstritten77), da insb auch die beiden EB zum EWRA78) und zum EWR-BVG79) sowie das BKA80) von dieser Wirkung des EWR-Rechts ausgehen. Deshalb und weil insb Reinisch diese Thematik jüngst81) ausführlich diskutiert hat, soll in der Folge die Argumentation nur in den Grundzügen dargestellt und danach näher auf die Umsetzung von EWR-Recht und deren Regelung in Art 3 EWR-BVG eingegangen werden.