I.
„Wie immer man den Begriff der Verfassung definiert hat, stets tritt er mit dem Anspruch auf, das Fundament des Staates zu begreifen, auf dem sich die übrige Ordnung aufbaut“1). – So sollte es wenigstens sein. Indessen droht die Ordnung aus den Fugen und das Fundament ins Wanken zu geraten. Die Krise ist nicht von heute2). Doch scheinen derzeit die Dämme vollends zu brechen.