ABGB § 140
Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht idR auch während der Untersuchungshaft des Kindes. Auch eine Herabsetzung der Unterhaltspflicht ist nur bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse durch die Haft gerechtfertigt.
ABGB § 140
Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht idR auch während der Untersuchungshaft des Kindes. Auch eine Herabsetzung der Unterhaltspflicht ist nur bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse durch die Haft gerechtfertigt.