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Auslegung von Bedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung (insb zur Allmählichkeits- und Tätigkeitsklausel und zum Haftungsausschluß bei Verwahrung als Nebenverpflichtung)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 717 Heft 11 v. 1.11.1992

ABGB § 914, ABGB § 915, ABGB § 916, AHVB und EVHB

Allgemeine Versicherungsbedingungen sind grundsätzlich wie Verträge, demnach nach §§ 914 f ABGB auszulegen. Die Auslegung ist am Maßstab eines verständigen, durchschnittlichen Versicherungsnehmers vorzunehmen.

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