ABGB § 932, ABGB § 1096
Auch im Rahmen des Nichterfüllungsschadens kann der Ersatz eines Betrages gebühren, der den sog frustierten Aufwendungen entspricht.
Bezüglich einer an den Vormieter geleisteten, nach § 27 MRG unzulässigen Ablöse steht kein Ersatz zu, weil in diesem Umfang kein Nichterfüllungsschaden gegeben ist.