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Passivlegitimation bei Unterlassungs- und Ausgleichsansprüchen im Nachbarrecht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 643 Heft 10 v. 1.10.1992

ABGB § 364, ABGB § 365, ABGB § 366

Die Unterlassungspflicht nach den §§ 364 ff ABGB trifft den Grundeigentümer und jeden, der durch Vorkehrungen auf dem Nachbargrundstück unzulässige

Seite 643


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