ApothekenG § 24
Unter Ortschaft kann nur eine Siedlung für eine dort wohnende Bevölkerung verstanden werden; darunter kann eine Fabrikationsanlage ebensowenig verstanden werden wie ein Einkaufszentrum.
Die Shopping-City-Süd, die keine (zumindest auch) dem Wohnen dienende, ein gewisses Maß an Zusammengehörigkeit aufweisende Siedlung darstellt, kann nicht als Ortschaft iSd § 24 ApothekenG gewertet werden.