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Kausalitäts- und nicht Finalitätsprinzip in der Schüler- und Studentenunfallversicherung – Sturz aus dem Stockbett auf Schulschikurs begründet Unfallversicherungsschutz

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 606 Heft 9 v. 1.9.1991

ASVG § 175 Abs 5, SchUG § 13a

Auch die Schüler- und Studentenunfallversicherung folgt dem Kausalitätsprinzip (welches das Leistungsangebot auf die Unfallursachen abstellt) und nicht dem Finalitätsprinzip (das vom eingetretenen Ereignis ausgeht, ohne nach der Unfallursache zu fragen).

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