vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn der Gewährleistungsfrist mit Ablieferung der Sache

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 383 Heft 6 v. 1.6.1991

ABGB § 922, ABGB § 933 Abs 1

Eine Leistung ist nur dann iSd § 922 ABGB mangelhaft, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt.

Der im § 933 Abs 2 ABGB für Sachmängel an den Tag der Ablieferung der Sache geknüpfte Beginn der Gewährleistungsfrist wird nicht dadurch hinausgeschoben, daß in diesem Zeitpunkt die Entdeckung des Mangels noch nicht möglich war. § 933 Abs 1 ABGB unterscheidet nicht zwischen erkennbaren und nicht erkennbaren Mängeln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!