ABGB § 922, ABGB § 923, ABGB § 924, ABGB § 932 Abs 1
Die Bedeutung der Vereinbarung einer Garantiefrist ist immer eine Frage der Vertragsauslegung.
Das Wort Garantie insb im Zusammenhang mit einer Frist wird vielfach als Verbesserung der Käuferrechte aus der Gewährleistung dahin verstanden, daß die Güte der Ware nicht nur bei Übergabe vorhanden ist, sondern während des gesamten Zeitraumes anhält. Der Käufer muß nicht den Beweis erbringen, daß der Mangel bereits im Zeitpunkte der Übergabe vorhanden war.