HGB § 346, ABGB § 883, ABGB § 914
Handelsbräuche binden auch Minderkaufleute. Ob ein Handelsbrauch besteht, ist Tatfrage.
Jedenfalls dann kommt dem Handelsbrauch Vorrang vor dem dispositiven Recht zu, wenn dieses im Einzelfall
HGB § 346, ABGB § 883, ABGB § 914
Handelsbräuche binden auch Minderkaufleute. Ob ein Handelsbrauch besteht, ist Tatfrage.
Jedenfalls dann kommt dem Handelsbrauch Vorrang vor dem dispositiven Recht zu, wenn dieses im Einzelfall