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Verhältnis Handelsbrauch und dispositives Recht bei Vertragsauslegung – sittenwidrige Berufung auf Formmangel

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 116 Heft 2 v. 1.2.1991

HGB § 346, ABGB § 883, ABGB § 914

Handelsbräuche binden auch Minderkaufleute. Ob ein Handelsbrauch besteht, ist Tatfrage.

Jedenfalls dann kommt dem Handelsbrauch Vorrang vor dem dispositiven Recht zu, wenn dieses im Einzelfall

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