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Keine nachwirkenden Pflichten bei wegen Gesetzesverstoßes nichtigen Verträgen – amtswegige Wahrnehmung der Nichtigkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 114 Heft 2 v. 1.2.1991

ABGB § 879 Abs 1, ApothekenG (ApG)

Bei Verstößen gegen Gesetze, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung dienen (hier Verstoß gegen das Kumulierungsverbot gem § 2 ApG), ist der Vertrag absolut nichtig. Die Nichtigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen

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