ABGB § 862, ABGB § 862a, ABGB § 865
Die während der Annahmefrist eintretende Geschäftsunfähigkeit des Offerenten beseitigt nicht die Bindung an das Offert. Der wirksame Zugang der Annahmeerklärung setzt zumindest dann, wenn die Erklärung für den Empfänger nicht nur Vorteile mit sich bringt, dessen volle Geschäftsfähigkeit voraus.