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Verzicht des Mieters auf Verzinsung einer dem Vermieter übergebenen Kaution ist unwirksam

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 380 Heft 6 v. 1.6.1990

MRG § 27 Abs 1 Z 1

Kautionen zur Sicherung der ordnungsgemäßen Rückstellung der Wohnung bei Mietvertragsende sind vom Vermieter ganz allgemein – und nicht nur von einer gemeinnützigen Bauvereinigung – zu verzinsen. Für die Höhe der Verzinsung ist der Zinssatz maßgebend, der üblicherweise für Spareinlagen gewährt wird.

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