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Haftung des Halters eines Hängegleiters

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 381 Heft 6 v. 1.6.1990

LuftVG § 11 Abs 1, LuftVG § 19, LuftVG § 22

Hängegleiter sind Luftfahrzeuge iSd § 11 Abs 1 LuftVG. Die Haftung des Halters eines Luftfahrzeuges gegenüber einem nicht am Betrieb des Luftfahrzeuges beteiligten Dritten ist nicht bei „höherer Gewalt“ ausgeschlossen.

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