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Ausübung eines öffentlichen Mandats als Rechtfertigungsgrund bei Verbreitung unwahrer Tatsachen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 378 Heft 6 v. 1.6.1990

ABGB § 1330 Abs 2

Neben dem Rechtfertigungsgrund des „berechtigten Interesses“ bei nicht öffentlich vorgebrachten Mitteilungen

Seite 378


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