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JBl Inhaltsverzeichnis Heft 6/1990

Heft 6 v. 1.6.1990

Aufsätze

  1. Eder-Rieder, Schadensgutmachung im Straf recht und im Nebenstraf recht
  2. Graf, Zinsen, Bereicherung und Verjährung
  3. König, Broll, Zum Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen

Rechtsprechung

    1. Verfassungsgerichtshof
    2. Kernbereich des Strafrechts den Strafgerichten vorbehalten – exzessives Mißverhältnis zwischen Abgabenverkürzungsbetrag und Geldstrafe gleichheitswidrig
    1. Ordentliche Gerichte
      1. »Zivilsachen
      2. Rummel, Haftung des redlichen Besitzers
      3. Abdingbarkeit von gegenüber Bürgen bestehenden Verständigungspflichten des Gläubigers
      4. Pachtvertrag – Auflösung aus wichtigem Grund durch den Pächter
      5. Der Erfüllungsgehilfe haftet dem Gläubiger des Geschäftsherrn grundsätzlich nur deliktisch
      6. Bereicherungszinsen verjähren in drei Jahren
      7. Ausübung eines öffentlichen Mandats als Rechtfertigungsgrund bei Verbreitung unwahrer Tatsachen
      8. Verzicht des Mieters auf Verzinsung einer dem Vermieter übergebenen Kaution ist unwirksam
      9. Haftung des Halters eines Hängegleiters
      10. Amtshaftung wegen unvertretbarer Rechtsansicht bei Erlaß eines Aufenthaltsverbots nach dem FrPolG
      11. Anerkennung ausländischer Entscheidungen iSd Haager Jurisdiktionsformel
      12. Urheberrechtliche Benutzungshandlungen erfolgen bei Satellitenfernsehsendungen im jeweiligen Empfangsstaat
      1. »Strafsachen
      2. Wesen der „Absichtsprovokation“
      3. Vernichtung von Beweismitteln durch den Täter
      1. »Arbeits- und Sozialgerichte
      2. Überstundenentlohnung für Turnusärzte in Kärnten
      3. Überwälzung von Messekosten vom Unternehmer auf dessen Mitarbeiter kann sittenwidrig sein
      4. Pfersmann, Keine inländische Gerichtsbarkeit bloß durch inländischen Wohnsitz des klagenden Arbeitnehmers
    1. Verwaltungsgerichtshof
    2. Beschränkungen hinsichtlich der Errichtung von Einkaufszentren – Gewerbefreiheit

Korrespondenz

  1. Apathy, Heimfall und Transmission
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH