I. Problemstellung
Die folgenden Überlegungen wurden von der in diesem Heft der JBl veröffentlichten Entscheidung 4 Ob 584/87 des OGH vom 20.10.1987 angeregt. Dieses Urteil des Höchstgerichts, das nur vordergründig als mietrechtliche Entscheidung qualifiziert werden kann, ist nämlich insoweit interessant, als es durchaus bedeutende Fragen des Bereicherungs-, Schadenersatz-, Zinsen- und Verjährungsrechts berührt, ohne diese jedoch einer adäquaten Auseinandersetzung zuzuführen.