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Vernichtung von Beweismitteln durch den Täter

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 390 Heft 6 v. 1.6.1990

StGB § 81, StGB § 135 Abs 1, StGB § 295, MRK Art 6 Abs 1, MRK Art 6 Abs 3 lit c

Die Wegnahme von Gegenständen des Unfallsopfers durch einen Kfz-Lenker zur Verschleierung der von ihm begangenen fahrlässigen Tötung ist keine straflose Nachtat.

Die Unterdrückung des für ein Strafverfahren bedeutsamen Beweismittels durch den Beschuldigten ist als Selbstbegünstigung nur dann straflos, wenn er darüber allein verfügungsberechtigt ist.

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