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Anspruch auf Unterlassung beinhaltet auch Beseitigungsanspruch

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 119 Heft 2 v. 1.2.1990

UWG § 15, EO § 355

Der Anspruch auf Unterlassung einer schädigenden Wettbewerbshandlung beinhaltet auch den Anspruch auf Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes, der die gleiche Wirkung wie diese Wettbewerbshandlung zeitigt. Wegen der Belassung eines solchen Zustandes kann auf Grund eines auf Unterlassung lautenden Exekutionstitels Unterlassungsexekution geführt werden.

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