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Klage auf Zustimmung zur Pfändung bei Drittgewahrsam

RechtsprechungOrdentliche GerichteAlfred BurgstallerJBl 1990, 120 Heft 2 v. 1.2.1990

EO § 262, EO § 325, EO § 326, EO § 327, ABGB § 466

Dem betreibenden Gläubiger steht gegen einen Dritten, der Sachen des Schuldners in Gewahrsam hat, nicht nur die Möglichkeit zur Pfändung des Herausgabeanspruchs, sondern auch eine Klage auf Zustimmung zur Exekutionsführung zu.

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