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Koordinierungspflicht mehrerer Werkunternehmer bei einem „Gesamtwerk“ – Wissenszurechnung

RechtsprechungOrdentliche GerichteSilvia DullingerJBl 1990, 656 Heft 10 v. 1.10.1990

ABGB § 1168a, ABGB § 1313a

Zum „Stoff“ iSd § 1168a ABGB zählen auch Vorarbeiten eines anderen Unternehmers, auf die der Werkunternehmer aufbauen muß.

Die auch schon im vorvertraglichen Stadium möglichen Aufklärungs- und Wahrnehmungs-(Prüf-)Pflichten bestehen immer nur im Rahmen der eigenen Leistungspflicht des Unternehmers. Haben jedoch mehrere Unter-

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