vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesamt- oder Teilnichtigkeit bei verbotenen Ablösen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 659 Heft 10 v. 1.10.1990

MRG § 27 Abs 1 Z 2, ABGB § 879

Der Schutzzweck des § 27 MRG verlangt gundsätzlich die Gültigkeit des Restvertrages. Mietverträge, die aufgrund unzulässiger Ablösevereinbarungen zustandegekommen sind, sind daher nicht insgesamt nichtig; nichtig sind nur die Ablösevereinbarungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!