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Anmeldung von Ansprüchen nach § 216 Abs 1 Z 1 EO zur Meistbotsverteilung / Behandlung einer Nichtigkeit im Rekursverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 389 Heft 6 v. 1.6.1989

EO § 210, EO § 216 Abs 1 Z 1, ZPO § 519 Abs 1 Z 2, EO § 78

Zur Anmeldung von Ansprüchen nach § 216 Abs 1 Z 1 EO ist die Vorlage von Rechnungen und Zahlungsnachweisen erforderlich; eine bloße Zusammenstellung von Auslagen ist unzureichend.

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