I. Einleitung, Problemstellung
Das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz1), welches am 1.1.1987 in Kraft trat, setzte den Schlußpunkt unter die mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Bemühungen um eine Neuordnung und organisatorische Zusammenfassung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit2). Die Langwierigkeit dieses Prozesses