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Streitigkeiten aus der Betriebsverfassung und ASGG*)*)Der Beitrag ist Herrn Univ.-Prof. DDr. Fasching gewidmet und beruht auf einem im Rahmen des von Prof. Fasching gemeinsam mit Prof. Böhm veranstalteten Seminars aus Zivilprozeßrecht bereits 1986 gehaltenen Referat. Für wertvolle Hinweise bin ich Herrn Univ.-Ass. Dr. Andreas Konecny dankbar.

AufsätzeUniv.-Ass. RAA Dr. Georg SchimaJBl 1989, 341 Heft 6 v. 1.6.1989

I. Einleitung, Problemstellung

Das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz1)1)BG v 7.3.1985 BGBl 1985/104; RV 7 BlgNR XVI. GP; AB 527 BlgNR XVI. GP., welches am 1.1.1987 in Kraft trat, setzte den Schlußpunkt unter die mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Bemühungen um eine Neuordnung und organisatorische Zusammenfassung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit2)2)Gerechnet ab der Präsentation des Reformvorschlages des BMS 1963. Bezieht man einzelne Stellungnahmen im Schrifttum mit ein, so gelangt man zu einem wesentl früheren Datum (vgl Lederer, Sozialrecht [1929] 453 und FN 21). Darüber hinaus ist festzuhalten, daß die Interessenvertretungen der AN bereits seit ca 1950 die Reform als Anliegen an ihre Fahnen geheftet hatten (Krejci, Zum derzeitigen Stand der Diskussion über die Sozialgerichtsbarkeit, VersRdSch 1964, 137 mwN; vgl auch den Bericht über die Tagung der Rechtsreferenten der AK in DRdA 1953 [Aug], 29).. Die Langwierigkeit dieses Prozesses

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