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Meistbotsverteilung nach zweimaligem Rangtausch eines im ersten Rang einverleibten Wohnungsrechts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 321 Heft 5 v. 1.5.1989

III. TN § 47 Abs 3, EO § 150 Abs 1, EO § 239 Abs 3

Auch nach Inkrafttreten der Zivilverfahrensnovelle 1983 schafft § 239 Abs 3 EO eine Ausnahme vom Rechtsmittelausschluß nach § 528 Abs 1 Z 1 ZPO, nicht aber für die übrigen Fälle des § 528 Abs 1 ZPO und auch nicht für die Rechtsmittelbeschränkung nach § 528 Abs 2 ZPO.

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