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Bedingte Kündigung einer Verschleißbefugnis

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 174 Heft 3 v. 1.3.1989

ABGB § 914, TabakmonopolG § 24, TabakmonopolG § 26

In der Erklärung, die Tabakverschleißbefugnis zugunsten des Sohnes zurückzulegen, liegt eine nach allgemeinen Grundsätzen, aber auch nach dem TabakmonopolG zulässige Kündigung unter einer Bedingung (hier: daß dem Sohn die Verschleißbefugnis erteilt wird). Ein nicht voll Geschäftsfähiger hat keinen Rechtsanspruch auf Erteilung der Verschleißbefugnis.

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