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Benützungsregelung bei Fruchtgenuß an einer Miteigentumsquote

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 173 Heft 3 v. 1.3.1989

ABGB § 825, ABGB § 833, ABGB § 509

Rechtsgeschäftlich und auch im Außerstreitverfahren hat eine Benützungsregelung nicht mit dem Miteigentümer, dessen Anteil mit einem Fruchtgenuß belastet ist, zu erfolgen, sondern mit dem Fruchtnießer selbst.

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