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Keine Absonderung eines bloßen Nachlaßteils

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 173 Heft 3 v. 1.3.1989

ABGB § 812

Auch wenn der Erbschaftsgläubiger nur hinsichtlich eines Miterben Gefahr für seine Erbschaftsforderung besorgt, kann nicht Absonderung bloß des Nachlaßteils, der der Quote dieses Miterben entpricht, sondern nur des gesamten Nachlasses bewilligt werden.

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