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Schlüssiger Verzicht auf die Geltendmachung eines Terminsverlusts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1989, 114 Heft 2 v. 1.2.1989

ABGB § 1444

War vereinbart, daß bei nicht pünktlicher Erfüllung eines Vergleichs, durch den ein früherer Vergleich abgeändert wurde, der frühere Vergleich wiederaufleben sollte, so kann in der Annahme von Zahlungen auf den neuen Vergleich, obwohl der alte Vergleich tatsächlich wiederaufgelebt ist, ein Verzicht auf die für den Verzugsfall bestimmten Rechtsfolgen liegen.

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