AHG § 1, KAG § 49, KAG § 50, KAG § 51, ABGB § 1489, AHG § 2 Abs 2
Die zwangsweise Anhaltung eines Pfleglings in einer geschlossenen Anstalt erfolgt in Vollziehung der Gesetze. Das gilt auch für die Heilbehandlung des Angehaltenen.
AHG § 1, KAG § 49, KAG § 50, KAG § 51, ABGB § 1489, AHG § 2 Abs 2
Die zwangsweise Anhaltung eines Pfleglings in einer geschlossenen Anstalt erfolgt in Vollziehung der Gesetze. Das gilt auch für die Heilbehandlung des Angehaltenen.