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§§ 28 und 81 JN; § 364 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter BöhmJBl 1988, 459 Heft 7 v. 1.7.1988

JN § 28, JN § 81, ABGB § 364

Kommt im Inland allein der Gerichtsstand der gelegenen Sache in Betracht, hat aber das Erstgericht mit Bestätigung durch das Gericht zweiter Instanz die Anwendbarkeit des § 81 JN und damit seine örtliche Zuständigkeit verneint, so ist der OGH daran mit der Folge gebunden, daß er als Ordinationsgericht einzuschreiten hat.

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