ASVG § 176 Abs 1 Z 6, ASVG § 333 Abs 1, ASVG § 333 Abs 4
Unentgeltliche und kurzfristige Mithilfe in einem landwirtschaftlichen Betrieb steht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Auch in einem landwirtschaftlichen Kleinbetrieb kann jemand Aufseher im Betrieb sein.