ZPO § 557 Abs 1
Wechselklage und Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags sind zurückzuweisen, wenn die Vollmacht des Vertreters, der namens der GmbH akzeptiert hat, nicht urkundlich nachgewiesen wird. Das gilt nicht, wenn der Vertreter Geschäftsführer der GmbH ist und diese Eigenschaft außer Zweifel steht.