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§§ 108 f und 81 Abs 1 KO; § 530 ZPO; §§ 1299, 1297 und 7 ABGB; § 3 AuslBeschG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 254 Heft 7 und 8 v. 1.4.1987

KO § 108, KO § 109, KO § 81 Abs 1, ZPO § 530, ABGB § 1299, ABGB § 1297, ABGB § 7, AuslBeschG § 3

Die Eintragung der eine Forderung anerkennenden Prüfungserklärung des Masseverwalters in das Anmeldungsverzeichnis kann unter den analog anzuwendenden Voraussetzungen des § 530 ZPO durch Klage angefochten werden.

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