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§ 16 Abs 2 Z 4 und § 16 Abs 1 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 252 Heft 7 und 8 v. 1.4.1987

MRG § 16 Abs 2 Z 4, MRG § 16 Abs 1

Die Anzeigepflicht nach der erstzitierten Gesetzesstelle gilt zwar analog für alle Fälle mangelnder Brauchbarkeit von Kategorie-Ausstattungsmerkmalen, aber nicht für das Fehlen von Merkmalen, bei deren Vorliegen ein angemessener Mietzins vereinbart werden kann.

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