MRG § 9 Abs 1
Der Mieter kann, wenn die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, den Vermieter auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen auch in Anspruch nehmen, wenn er diese bereits durchgeführt hat.
OGH, 20.01.1987, 5 Ob 1/86
MRG § 9 Abs 1
Der Mieter kann, wenn die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, den Vermieter auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen auch in Anspruch nehmen, wenn er diese bereits durchgeführt hat.
OGH, 20.01.1987, 5 Ob 1/86