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§ 9 Abs 1 MRG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 252 Heft 7 und 8 v. 1.4.1987

MRG § 9 Abs 1

Der Mieter kann, wenn die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, den Vermieter auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen auch in Anspruch nehmen, wenn er diese bereits durchgeführt hat.

OGH, 20.01.1987, 5 Ob 1/86

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